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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von

Eintrittskarten sowie für die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen von KINKY

ONE (nachfolgend „Veranstalter“).
 

1.2 Mit Erwerb eines Tickets oder Betreten der Veranstaltung erkennt der Besucher

diese AGB als verbindlich an.
 

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Veranstaltung stellt kein bindendes Angebot dar.
 

2.2 Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Käufer ein verbindliches Angebot

zum Abschluss eines Vertrages ab.
 

2.3 Der Vertrag kommt mit Bereitstellung des Tickets (z. B. als Download oder per E-

Mail) zustande.
 

2.4 Der Veranstalter ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen. In diesem Fall erfolgt

keine Ticketbereitstellung; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich

erstattet.

3. Kein Widerrufsrecht
 

3.1 Es handelt sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen

mit festem Termin.
 

3.2 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht.
 

3.3 Ein Umtausch oder eine Rückgabe von Tickets ist ausgeschlossen, soweit keine

gesetzliche Verpflichtung besteht.
 

4. Ticketgültigkeit, Geschlechtskontingentierung und Geschlechtszuordnung
 

4.1 Tickets gelten ausschließlich für die jeweils auf dem Ticket ausgewiesene

Veranstaltung sowie für das dort angegebene Datum.4.2 Nach Beendigung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
 

4.3 Die Veranstaltung basiert auf einem konzeptionell festgelegten und

ausgewogenen Verhältnis der Geschlechter. Zu diesem Zweck stellt der Veranstalter

für die jeweiligen Geschlechter getrennte und begrenzte Ticketkontingente zur

Verfügung.
 

4.4 Mit Erwerb eines Tickets wählt der Käufer verbindlich ein Geschlecht, dem das

Ticket zugeordnet ist. Maßgeblich ist das bei der Buchung angegebene Geschlecht

in Verbindung mit dem beim Einlass wahrnehmbaren bzw. gelesenen Geschlecht im

Rahmen des Veranstaltungskonzepts.
 

4.5 Die geschlechtliche Zuordnung dient ausschließlich der organisatorischen

Umsetzung des Veranstaltungskonzepts und stellt keine Bewertung oder

Diskriminierung dar. Jeder hat die Möglichkeit, in einem angemessenen Zeitraum vor

der Veranstaltung ein Ticket zu kaufen, bis eine Kategorie oder der komplette

Verkauf geschlossen wird.
 

4.6 Nach Ausschöpfung des jeweiligen Kontingents sind keine weiteren Tickets für

dieses Geschlecht verfügbar.

4.7 Eine Übertragung eines Tickets ist ausschließlich innerhalb desselben gebuchten

Geschlechts zulässig.
 

4.8 Die Nutzung eines Tickets durch eine Person, die offensichtlich nicht dem bei der

Buchung angegebenen bzw. zugeordneten Geschlecht entspricht, ist unzulässig.
 

4.9 Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass die Übereinstimmung zwischen

gebuchtem Geschlecht und geschlechtlicher Zuordnung im Sinne des

Veranstaltungskonzepts zu überprüfen.
 

4.10 Bei Verstoß gegen diese Regelung oder bei Umgehung der Kontingentierung

kann der Zutritt verweigert werden. Ein Anspruch auf Zutritt oder Erstattung des

Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht, da die Einhaltung der geschlechtlichen

Zuordnung eine wesentliche Vertragspflicht darstellt.
 

5. Weitergabe von Tickets
 

5.1 Tickets dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weitergegeben

werden, sofern keine gewerbliche oder spekulative Weiterveräußerung erfolgt.
 

5.2 Im Falle einer zulässigen Weitergabe tritt der jeweilige Ticketinhaber in sämtliche

Rechte und Pflichten aus dem zwischen dem ursprünglichen Käufer und dem

Veranstalter geschlossenen Vertrag ein.
 

5.3 Mit Nutzung des Tickets erkennt auch der jeweilige Inhaber die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen des Veranstalters als verbindlich an.5.4 Der ursprüngliche Käufer bleibt bis zum Veranstaltungsbeginn Vertragspartner, sofern dem Veranstalter keine ordnungsgemäße Übertragung mitgeteilt wurde.
 

6. Alters- und Zutrittsvoraussetzungen
 

6.1 Zutritt erhalten ausschließlich Personen ab 18 Jahren.
 

6.2 Ein gültiges amtliches Lichtbilddokument ist auf Verlangen vorzulegen.
 

6.3 „Muttizettel“ oder vergleichbare Erziehungsberechtigungsnachweise werden nicht

akzeptiert.
 

6.4 Personen unter erkennbarem Einfluss von Alkohol oder Drogen wird der Zutritt

verweigert. Ebenfalls, wenn im Verhalten von Personen zu erkennen ist, dass dieses

nicht mit einer hinsichtlich Consent und Awareness sensiblen Veranstaltung

kompatibel ist.
 

7. Dresscode (wesentliche Vertragspflicht)
 

7.1 Für die Veranstaltung gilt ein verbindlicher Dresscode als wesentlicher

Bestandteil des Veranstaltungskonzepts.
 

7.2 Der Besucher ist verpflichtet, sich vorab über die Dresscode-Anforderungen zu

informieren.
 

7.3 Erscheint ein Besucher nicht im vorgeschriebenen Dresscode und ist eine

Anpassung vor Ort nicht möglich oder wird diese verweigert, besteht kein Anspruch

auf Zutritt.
 

7.4 In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, da

die Nichterfüllung der Zutrittsvoraussetzung im Verantwortungsbereich des

Besuchers liegt.
 

8. Consent-Regeln und Verhaltensgrundsätze
 

8.1 Die Veranstaltung basiert auf klar definierten Consent-Regeln (Prinzip der

freiwilligen, ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Zustimmung).
 

8.2 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die geltenden Consent-Regeln uneingeschränkt

einzuhalten.
 

8.3 Jegliches Verhalten, das gegen diese Regeln verstößt – insbesondere

grenzüberschreitendes, übergriffiges, belästigendes oder nicht einvernehmliches

Verhalten – ist untersagt.

8.4 Bei Verstoß gegen die Consent-Regeln kann der Teilnehmer ohne vorherige

Ermahnung oder weitere Ankündigung unverzüglich von der Veranstaltung

ausgeschlossen werden.
 

8.5 In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
 

8.6 Weitergehende zivil- oder strafrechtliche Schritte bleiben ausdrücklich

vorbehalten.
 

9. Hausrecht und Ausschluss
 

9.1 Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter sowie der jeweiligen Location.
 

9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei sachlichem Grund vom Einlass

auszuschließen oder der Veranstaltung zu verweisen.
 

9.3 Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:

• Verstoß gegen Dresscode

• Verstoß gegen Zugangskategorie

• Verstoß gegen Consent-Regeln

• aggressivem Verhalten

• Sicherheitsbedenken

• Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften
 

9.4 Eine Diskriminierung aufgrund gesetzlich geschützter Merkmale erfolgt nicht.
 

10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
 

10.1 Das Anfertigen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch Gäste ist untersagt.
 

10.2 Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild- und

Videoaufnahmen zu erstellen.
 

10.3 Individuell erkennbare Aufnahmen werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung

veröffentlicht.
 

10.4 Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
 

11. Verbotene Gegenstände
 

Das Mitführen von Drogen, Betäubungsmitteln, Waffen oder gefährlichen

Gegenständen ist untersagt.Verstöße führen zum Ausschluss ohne Erstattungsanspruch sowie ggf. zur Anzeige.
 

12. Veranstaltungsänderungen
 

12.1 Programmänderungen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der

Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.
 

12.2 Bei Terminverlegung behalten Tickets ihre Gültigkeit.
 

12.3 Bei vollständiger Absage wird der Ticketpreis erstattet.
 

13. Haftung
 

13.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 

13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen

Schaden.
 

13.3 Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
 

14. Haftung für Gegenstände
 

Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet der Veranstalter

nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 

15. Gesundheitshinweise
 

Die Veranstaltung kann hohe Lautstärken sowie Licht- und Spezialeffekte enthalten.

Der Besuch erfolgt auf eigene Verantwortung.
 

16. Tiere
 

Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

 

17. Gewerbliche Handlungen


Jegliche gewerbliche Tätigkeit bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters.
 

18. Rechtswahl und Gerichtsstand


Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.
 

19. Salvatorische Klausel
 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen unberührt.

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